Anlässlich der Beratungen der Wirtschafts- und
Umweltpolitiker des Deutschen Bundestages zu den aktuellen
Energiegesetzen erklärt der wirtschafts- und energiepolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg
Nüßlein:
„Der Deutsche Bundestag hat im breiten Konsens einen
ambitionierten Kernkraftausstieg beschlossen. Dieser Konsens macht
eine Verankerung im Grundgesetz entbehrlich. In unserem Grundgesetz
ist nicht einmal die Soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem
verankert. Deshalb kommt systematisch eine Regelung technologischer
Entscheidungen im Grundgesetz nicht in Frage.
Ich freue mich, dass der ernst zu nehmende Teil der Opposition die
krampfhafte Suche nach einem Haar in der Suppe aufgegeben hat. Es
bleibt zu hoffen, dass auch die betroffenen Versorger darauf
verzichten, mit Rechtsmitteln dieses Gesetz anzugreifen, und dem
Konsens beitreten.
Nun gilt es, die Erneuerbaren Energien auszubauen. Hier sind nach
Verabschiedung des auf Netzintegration ausgerichteten
Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Länder in der Pflicht. Sie müssen
jetzt wohlabgewogen die Planungs- und Genehmigungsvoraussetzungen für
die Anlagen schaffen.“
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