Ostsee-Zeitung: Kommentar zur Entschädigung für Heimkinder

Jahrzehntelang waren Unrecht, Demütigungen und
Drangsalierungen, Zwangsarbeit und sexuelle Gewalt in vielen
Kinderheimen der alten Bundesrepublik unter den Teppich gekehrt
worden. Nun endlich wird eine Entschädigungslösung auf den Weg
gebracht, die lächerlich gering erscheint, aber immer noch besser ist
als gar nichts. Für zerstörte Kinderseelen gibt es ohnehin keine
wirkliche Entschädigung. Zugleich wirft die Regelung für die alten
Länder die Frage nach den Opfern in speziellen Kinderheimen oder
Jugendwerkhöfen der einstigen DDR auf. Unrecht, das an Kindern und
Jugendlichen begangen wurde, darf nicht im Nachhinein dadurch
relativiert werden, dass es einmal in vorwiegend kirchlichen Heimen
des Westens, im anderen Fall in staatlichen Einrichtungen des Ostens
– und noch dazu politisch indoktriniert – geschah. Es darf bei der
Entschädigung der Opfer folglich auch nicht zweierlei Maß geben.
Misshandlung von Kindern in Heimen der Bundesrepublik ist genau so
sträflich wie Drangsalierungen in Heimen der Ex-DDR.

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