Jena. Der Arbeitsrechtsstreit zwischen der Ehefrau
des in U-Haft sitzenden Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben und ihrem
Arbeitgeber, der Heckel gGmbH, ist nach Angaben der Ostthüringer
Zeitung beigelegt. Wie Sidney Balan, Anwalt der Firma Heckel, auf
Anfrage der Zeitung bestätigte, haben sich beide Seiten
außergerichtlich geeinigt. Über den Inhalt der Vereinbarung sei
Stillschweigen vereinbart worden. Nach der Zeitung vorliegenden
Informationen, wird Frau Wohlleben, die im Kindergarten der Firma
Heckel in Jena-Kunitz als Erzieherin arbeitete, bis zum Ende ihrer
fristgemäßen Kündigungszeit bis zum 31. März freigestellt und weiter
bezahlt. Zusätzlich erhält sie eine Abfindung von 2000 Euro. Das
entspricht in etwa dem von Richter Thomas Hanke beim Gütetermin am
10. Januar vorgeschlagenen Vergleich. Balan und der Anwalt der
Gegenseite, Hendrik Lippold, wollten die Zahlen weder bestätigen noch
dementieren.
Frau Wohlleben, deren Ehemann beschuldigt wird, dem rechten
Terror-Trio eine Waffe besorgt zu haben, mit der anschließend Morde
begangen wurden, hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie
gekündigt worden war. Grund waren keine arbeitsrechtlichen
Verfehlungen, sondern ihre ehemalige Mitgliedschaft in der NPD. In
einem Gespräch mit dem Arbeitgeber habe sie sich nicht distanziert
von den Zielen der rechtsextremen Partei. Für die Firma Heckel steht
das im Gegensatz zu humanistischen Erziehungsgrundsätzen.
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