Wie das Verwaltungsgericht Köln in seiner Begründung feststellte, wurden mit dem Baurecht und damit verbunden der Brandschutzverordnung fadenscheinige Begründungen vorgeschoben.
Die Weisung zur Räumung gab damals die NRW-Landesregierung.
„Ein klarer Fall von Rechtsbeugung!“, so der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW, Martin Schauerte. „Laschet wollte den Hambacher Forst unter allen Umständen räumen, um RWE weiterhin die Möglichkeit zu geben, Braunkohle zu fördern. Wer jetzt noch glaubt, Laschet würde ein ‚Klimakanzler‘ werden, dem ist nicht zu helfen.“