Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht seit seinem Inkrafttreten 2006 wiederholt in der Kritik, auch in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Mehrere UN-Fachausschüsse haben Deutschland in den vergangenen Staatenprüfverfahren Empfehlungen zur Reform des Gesetzes ausgesprochen. Zuletzt empfahl beispielsweise der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung, den Reformprozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass das Gesetz vollständig mit den UN-Menschenrechtsverträgen übereinstimmt.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfiehlt ebenfalls, das AGG zu ändern, um den Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Sowohl staatliche als auch private Stellen sollten zum Schutz vor Diskriminierung verpflichtet werden.
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der UN-Menschenrechtsausschuss haben außerdem die Ausnahmetatbestände zur Vermietung von Wohnraum und die sogenannte Kirchenklausel kritisiert. Sie empfehlen Deutschland zudem eine Verlängerung der Frist, innerhalb der Betroffene von Diskriminierung ihre Ansprüche geltend machen können.
Mehrere Ausschüsse empfehlen die Einführung eines Verbandsklagerechts, den flächendeckenden Aufbau zugänglicher nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das AGG ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Aufgrund diverser Mängel und Schutzlücken gab es in den vergangenen Jahren von verschiedenen Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft umfassende Forderungen nach einer Reform des Gesetzes. Wie auch diese appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Bundesregierung, zügig ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
WEITERE INFORMATIONEN
Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Berlin. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2024
https://ots.de/krI7Iu
Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen verbessern. In: Menschenrechtsbericht. Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 – Juni 2023, S. 117-132
https://ots.de/JmxVKS
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