Rheinische Post: Details zur privaten Gläubigerbeteiligung beim ESM noch offen

Bei den Verhandlungen über den Europäischen
Rettungsmechanismus ESM gibt es an einer entscheidenden Stelle unter
den EU-Staaten noch Klärungsbedarf. „In den kommenden
Verhandlungswochen ist noch eine Feinabstimmung zur genauen Umsetzung
von drei deutschen Anliegen notwendig: Es muss eine Einigung darüber
erzielt werden, an welcher Stelle und in welcher Form die
Privatsektorbeteiligung, die Collective Action Clauses (CAC) und der
vorrangige Gläubigerstatus in dem Abkommen verankert werden“,
schreibt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Brief
an die Mitglieder der Regierungsfraktionen, der der „Rheinischen
Post“ (Donnerstagsausgabe) vorliegt. „Insofern enthält die aktuelle
Fassung noch eckige Klammern, die den aktuellen Diskussionsstand
widerspiegeln“, so Schäuble. Der ESM soll nach den deutschen
Vorstellungen gegenüber privaten Gläubigern einen Vorrangstatus
bekommen, sollte es zur Umschuldung eines betroffenen Landes kommen.
Schäuble hatte den Vertragsentwurf für den ESM bereits am
Dienstagabend an alle Bundestagsabgeordneten verschickt. Der
permanente Euro-Rettungsschirm ESM soll den bisherigen Rettungsschirm
EFSF ab Mitte 2013 ersetzen. Laut Vertragsentwurf soll er
Hilfskredite im Umfang von bis zu 500 Milliarden Euro an notleidende
Euro-Staaten vergeben können. Die Hilfskredite werden unter anderem
durch Bareinzahlungen der Staaten in das ESM-Grundkapital in Höhe von
80 Milliarden Euro abgesichert. Deutschland übernimmt davon 27,15
Prozent. In fünf Jahrestranchen à 4,3 Milliarden Euro soll
Deutschland ab 2013 insgesamt 21,5 Milliarden Euro an den neuen ESM
überweisen. Sitz des ESM sei Luxemburg, heißt es in dem Entwurf.

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