Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern eine
zügige Umsetzung des am kommenden Dienstag fallenden
Verfassungsurteils zur Grundsteuer. „Spätestens am Mittwoch müssen
sich Bund und Länder an einen Tisch setzen und zügig einen
Gesetzentwurf zur Grundsteuer-Reform erarbeiten“, sagte Gerd
Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Beobachter sind sich weitgehend einig, dass die Richter die veraltete
Methode der Grundsteuer-Erhebung für verfassungswidrig erklären
werden, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderläuft. „Die Kommunen
verlangen, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil keine weitere Zeit
verliert. Eine Kombination aus Bodenwert und pauschalisierten
Gebäudewerten könnte die neue Berechnungsgrundlage werden“, sagte der
Gemeindebunds-Vertreter. „Für die Kommunen ist die Grundsteuer
existenziell wichtig. Wir erwarten, dass uns auch künftig mindestens
das bisherige Grundsteuer-Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich
zur Verfügung steht“, betonte Landsberg. „Wir hoffen, dass das
Gericht zur Ermittlung der neuen Grundstückswerte mindestens eine
Frist von fünf Jahren einräumt. Eigentlich bräuchte man für diese
Mammutaufgabe bei über 35 Millionen Grundstücken zehn Jahre“, sagte
Landsberg. „Um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen, kann man
darüber reden, die Grundstücke in teuren Lagen höher zu besteuern als
bisher. Immobilienbesitzer und Mieter in schlechteren Lagen würden
dafür im Gegenzug stärker entlastet“, erklärte der Kommunalvertreter.
Kontext
Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, da
Vermieter die Grundsteuer auf die Mieten umlegen können. Insgesamt
fließen über 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und
Gemeinden. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die
Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und
Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des
Grundgesetzes. Auch vor dem Verfassungsgericht stand die Frage im
Mittelpunkt, ob die so genannten Einheitswerte zur
Immobilienbewertung – auf Stand des Jahres 1964 in den westlichen und
1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine gerechte
Steuererhebung zulassen. Die Verfassungsrichter fragten bei einer
mündlichen Verhandlung im Januar mehrfach danach, wie sich die mehr
als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen
lassen. Für den Staat wird entscheidend sein, welche Frist das
Gericht für die Reform setzen wird. Möglich wären auch zwei Fristen:
eine kürzere für den Gesetzgeber und eine spätere bis zur
tatsächlichen Umsetzung.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell