Die Genehmigung der Loveparade, bei der am 24.
Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt
wurden, war formal rechtswidrig. Das gehe aus dem Zwischenbericht der
Staatsanwaltschaft Duisburg hervor, berichtet die „Rheinische Post“
(Montagausgabe) unter Berufung auf das mehr als 400 Seiten umfassende
Papier, das ihr nach eigenen Angaben vorliegt. Der Bericht wird von
der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten.
Nach den Erkenntnissen des Berichts lasse sich die bisherige
Darstellung der Stadt Duisburg von einem fehlerfreien Handeln der
Stadtverwaltung nicht aufrechterhalten, so die „Rheinische Post“. Die
Ermittler würden unter anderem Mitarbeitern zweier städtischer Ämter
vorwerfen, ihren Verpflichtungen zur Prüfung des Sicherheitskonzepts
und der Einhaltung von Auflagen nicht nachgekommen zu sein, berichtet
die Zeitung. Dass es bei der Loveparade zu Toten und Verletzten
gekommen sei, sei laut dem staatsanwaltlichen Bericht auch auf das
pflichtwidrige Verhalten des Leitenden Polizeidirektors
zurückzuführen, der ab dem Mittag für das Einsatzgeschehen
verantwortlich gewesen sei. Von den weiteren 15 Beschuldigten, die
der Bericht aufführe, seien elf zum Zeitpunkt der Loveparade bei der
Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller
beschäftigt gewesen. Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland,
gegen den laut dem Bericht ebenso wenig strafrechtlich ermittelt
werde wie gegen Schaller, hat für den heutigen Montag eine Erklärung
zu seiner „moralischen Verantwortung“ angekündigt.
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