Rheinische Post: Zweifel an neuem Makler-Gesetz

In Fachkreisen wachsen die Zweifel an der
Umsetzbarkeit des „Bestellerprinzips“, mit dem die künftige große
Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig
soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. „Das wäre
ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf
Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar“, sagte die
Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun
Jensch, der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Auch der Präsident
des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem
internen Schreiben, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert, nennt der
Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar „erwünscht“. Aber es
sei „grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch
gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am
Ende der Besteller bezahlt“. Mit der Einführung des Bestellerprinzips
bei der Wohnungsvermittlung will Berlin Mieter vor den Kosten einer
oft weit über tausend Euro teuren Courtage-Zahlung an die Makler
schützen, ohne die Mieter in Ballungsräumen kaum noch neue Wohnungen
finden.

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