Von Sören S. Sgries
Problemlos könnte man die Statistik der Patientenberatung
kleinreden. Die Fälle, die hier auflaufen, müssen nicht repräsentativ
sein für das deutsche Gesundheitssystem; die Fallzahl – bezogen auf
rund 70 Millionen Versicherte – ist relativ gering. Kein Grund also,
panisch Alarm zu schlagen. Dennoch gibt es einige aufschlussreiche
Erkenntnisse, die sich in den Zahlen verbergen – und die Anlass zur
Sorge bieten.
Ein Unding zum Beispiel, wie Kassenmitarbeiter offenbar
Krankgeschriebene unter Druck setzten und ihnen Leistungen verweigern
wollten. Krank ist krank. Das hat ein Arzt entschieden – und
höchstens dieser muss sich für seine Diagnose rechtfertigen. Ein
Gebaren, wie es einzelne Versicherte erlebten, darf keinesfalls zum
Regelfall werden.
Ein weiteres, vielleicht strukturelles Problem: Vermehrt klagten
Patienten darüber, dass ihre Ärzte sie nicht ausreichend aufklärten.
Doch nur ein umfassend informierter Patient kann mündig über seine
Behandlung mitentscheiden. Darauf setzt auch das neue
Patientenrechtegesetz. Es muss daher hinterfragt werden: Wollen die
Ärzte ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen – oder können sie es
nicht, weil der Druck im Gesundheitswesen ihnen keine Zeit lässt?
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