Dazu gab es unter der Kanzlerschaft von Gerhard
Schröder eine bizarre Parallele: Der – nicht promovierte – Jurist
ließ sich 2002 auf ein juristisches Scharmützel um die Echtheit
seiner Haarfarbe ein. Damals hieß es seitens der Union: Wer seine
Haare färbt und nicht dazu steht, betreibt auch eine unehrliche
Politik. Schröder parierte diese Art der geistigen Tieffliegerei mit
einem gewonnenen Urteil: Haare nicht gefärbt. Was Guttenberg daraus
lernen kann: Nicht jeder Prozess lohnt sich. Zumal es Schlimmeres
gibt, als aus der FAZ abgeschrieben zu haben. Denn dahinter steckt –
laut Eigenwerbung – doch immer ein kluger Kopf.
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