RNZ: Unerträglich – Kommentar zur Sicherungsverwahrung

Die verkorksten Reformen der
Sicherungsverwahrung haben dem Staat mehrfach vor Gericht Blamagen
eingebracht. Die per Urteil angeordneten Reparaturen sind schon jetzt
teuer: Durch den riesigen Personalaufwand, um eilig entlassene
Straftäter auf Schritt und Tritt überwachen zu lassen. Durch die
künftige Verwahrung, die stärker auf Therapie ausgerichtet wird und
damit ebenfalls teurer als schlichtes Wegschließen. Und nun wohl auch
durch Schmerzensgeld für die, die länger hinter Schloss und Riegel
gehalten wurden, als es das Gesetz zuließ. Vom emotionalen Standpunkt
aus betrachtet ist das schier unerträglich. Und doch ist es wohl
alternativlos. Weil es eine Stärke des Rechtsstaates ist, dass er
sich an seine Gesetze halten muss. Dass er alle Bürger
gleichbehandelt, auch jene, die sich schuldig gemacht haben. Und dass
er für begangenes Unrecht geradestehen muss. Wer unschuldig in Haft
saß, dem steht Entschädigung zu. Darüber ist jeder froh, den es
treffen könnte – und das ist ausnahmslos jeder. Nur dass es bei den
vorliegenden Fällen gerade nicht um Unschuldige geht, sondern um
Fehlurteile. So schmal ist der Grat zwischen Recht und Empfinden,
dass selbst das Verfassungsgericht schon einmal die Seite gewechselt
hat.

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Dr. Klaus Welzel
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