Die FDP will dem Bund gegenüber den
Ländern in der Bildungspolitik wieder mehr Kompetenzen geben und
korrigiert damit ihren bisherigen Kurs. Ein Leitantrag für den
Parteitag Mitte Mai in Rostock fordert unter anderem den Fortfall
des so genannten Kooperationsverbotes im Grundgesetz. Das berichtet
die „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf
Mitglieder einer FDP-Arbeitsgruppe, die den Text derzeit vorbereitet.
Wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz drohe die Gefahr, dass klamme
Länder zuerst an der Bildung sparten, lautet die Begründung. Das
Kooperationsverbot war von der großen Koalition 2006 in das
Grundgesetz eingeführt worden und untersagt dem Bund finanzielle
Hilfen für die Länder in Bildungsangelegenheiten. Zugleich soll in
dem Antrag schon ein erstes Kooperationsprojekt genannt werden: Der
Bund müsse helfen, die Lehrerausbildung zu verbessern und zu
vereinheitlichen. Zudem soll die bisherige Einstimmigkeit in der
Kultusministerkonferenz der Länder zugunsten des Mehrheitsprinzips
verändert werden, um das Gremium handlungsfähiger zu machen. „Bisher
fährt die Flotte immer nur so schnell wie der langsamste Tanker“,
heißt es in der FDP-Arbeitsgruppe. Unterstützt wird der Kurswechsel
außer von FDP-Generalsekretär Christian Lindner, der die
Arbeitsgruppe leitet, auch von Ex-Vize Andreas Pinkwart,
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und den früheren
Parteigranden Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel. Auch einige
Bildungspolitiker aus den Ländern sind dafür, so dass dem Vorstoß
große Chancen eingeräumt werden, zur neuen Parteilinie der Liberalen
zu werden. Auch in SPD und CDU hatten sich zuletzt die kritischen
Stimmen über das Kooperationsverbot gemehrt. Allerdings soll in
Rostock das bisher von der FDP vertretene Prinzip eines strikten
Bildungsförderalismus in der betreffenden Passage des Leitantrages
alternativ zur Abstimmung gestellt werden. Einvernehmlich sieht der
FDP-Bildungsantrag vor, dass die Schulen „Erziehungsverträge“ mit den
Eltern abschließen sollen, die die Pflichten beider Seiten
beschreiben. Studiengebühren will die FDP weiterhin befürworten,
jedoch sollen diese nur „nachrangig“ fällig werden, also nach
Abschluss des Studiums mit dem Berufseintritt.
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