Die Ombudsfrau für die Angehörigen
der Mordopfer der Zwickauer Nazibande, Barbara John (CDU), hat als
Konsequenz aus den Taten schärfere Bestimmungen gegen Hassverbrechen
gefordert. John sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe), die
jetzigen Kriterien seien viel zu eng definiert. „Wir sollten uns zum
Beispiel den britischen Kriterien annähern, wo eine fremdenfeindliche
Straftat in der Regel von den Ermittlern immer dann in Betracht
gezogen wird, wenn das Opfer ein Einwanderer ist.“ In Deutschland
hingegen müssten die Täter praktisch eindeutige Symbole und
Bekenntnisse wie etwa ein Hakenkreuz hinterlassen, ehe ein
Hassverbrechen angenommen werde. Frau John sagte, sie unterstütze
einen Reformvorstoß zur Strafverschärfung bei Hassverbrechen, den
einige Länder derzeit im Bundesrat unternehmen. Die Ombudsfrau für
die Angehörigen der Mordopfer äußerte zudem die Erwartung, dass der
am Donnerstag vom Bundestag eingesetzte Untersuchungsausschuss
herausfinde, wie die Ermittlungspannen passieren konnten. „Man wird
das Räderwerk der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf den
Prüfstand stellen müssen“, sagte John. Außerdem müsse es um die Frage
gehen, wie es zu der Nazi-Zelle kommen konnte und welchen
gesellschaftlichen Hintergrund es dafür gebe. Die Opferfamilien seien
brennend daran interessiert zu erfahren, was passiert sei. „Und auch,
warum sie damals so demütigend behandelt wurden“, sagte John.
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