Der Bundesparteitag der CDU hat sich am Montag für
die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze
ausgesprochen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen
Lohnuntergrenze nach dem CDU-Modell ist das richtige Instrument für
faire Löhne und für die Stärkung der Tarifpartnerschaft von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine Lohnuntergrenze stärkt zudem die
Unternehmen, denn sie sorgt für mehr Fairness im
Wirtschaftswettbewerb.
Der Leipziger Grundsatzbeschluss der CDU muss jetzt seinen Weg in
die Gesetzgebung finden. Die Umsetzung in ein konkretes Gesetz darf
nicht zu einem Marathonlauf werden; sie muss zügig und beherzt
angegangen werden. Auch gilt es, auf dem Weg das Ziel klar im Blick
zu halten: Wir wollen ein in der realen Arbeitswelt wirksames und
durchsetzbares Instrument schaffen.
Die Union ist guten Mutes, dass sie dieses Vorhaben verwirklichen
kann. Denn das CDU-Modell einer Lohnuntergrenze, die durch die
Tarifpartner selbst vereinbart wird, ist auch ein klares Bekenntnis
zu den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Es kann und darf
nicht mit einem Mindestlohn verwechselt werden, der von der Politik
festgelegt wird. Ein solcher wäre grundfalsch.
Die Union hat mit dem Leipziger Beschluss bewiesen, dass
Marktwirtschaft mit verantwortungsvoller Tarif- und
Sozialpartnerschaft verwoben werden kann.“
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