Die Bundesregierung hat heute den Gesetzesentwurf
zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Mehr Fairness im Job, Verhindern von sozialen Schieflagen am
Arbeitsplätz und die Stärkung von Tarifpartnerschaft und
Tarifautonomie – gleich drei zentrale Ziele setzt die Koalition mit
diesem Gesetz um. Die Koalition stärkt damit gleichzeitig die
Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Das Gesetz ist mehr als bloß
die Festschreibung einer Lohnuntergrenze oder eines Maßnahmenkatalog
gegen einzelne Defizite in der Arbeitswelt.
Die Union begrüßt daher die generelle Zielsetzung dieses Gesetzes.
Gerade für CDU und CSU gehört die Stärkung der Tarifautonomie zu den
Grundfesten unseres erfolgreichen Wirtschaftssystems. Die
Tarifautonomie trägt maßgeblich zur Verwirklichung unseres
Unions-Ziels „Wohlstand für alle“ bei. Tarifautonomie ist und bleibt
unverzichtbar.
Mit zu diesen Prinzipien zählt indes auch, dass staatliche
Regelungen und Eingriffe in diese Tarifautonomie keine Jobs gefährden
oder zu anderen Fehlanreizen führen dürfen, wie z.B. das
Ausschlagen einer guten Berufsausbildung durch junge Menschen. Der
Erfolg einer Gesetzgebung muss auch an diesen Punkten gemessen
werden. Die Union wird dies bei der Umsetzung dieser Ziele
verantwortungsbewusst begleiten.
Eine wichtige Grundforderung der Union wird dagegen schon jetzt im
Gesetz klar verwirklicht: Mindestlohn darf keine Tarifautonomie
aushebeln oder gar ersetzen. Mindestlohn durch gesetzliche Regelung
soll Tarifpartnerschaft ergänzen und stützen – und zwar in den
Bereichen, in denen die Tarifpartner ihrer Rolle nicht nachkommen
können oder mitunter auch nicht wollen.
Die Stärkung der Tarifautonomie wird insbesondere durch den
Einsatz der Mindestlohn-Kommission erreicht. In dieser Kommission
werden künftig die Tarifpartner eigenverantwortlich über die Höhe der
Lohnuntergrenze entscheiden – und eben nicht Politiker außerhalb der
betrieblichen und wirtschaftlichen Praxis. Wichtig für die Union ist
zudem: Regionale Tarifverträge müssen in der Übergangszeit bis Ende
2016 weiter gelten. Sie dürfen nicht vom allgemeinen Mindestlohn
verdrängt werden.
Das Gesetz setzt noch weitere wichtige Akzente zur Stärkung des
Tarifsystems wie die Erweiterung der
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifvereinbarungen. Dies ist
ein Kernstück der Reform. Wir streichen das starre 50-Prozent-Quorum
und wollen, dass Tarifverträge im öffentlichen Interesse für
allgemein verbindlich erklärt werden können. Damit können
Tarifverträge breiter gelten und ihren Ordnungsrahmen wieder
deutlicher entfalten.
Zum anderen öffnen wir das Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle
Branchen. Damit sorgen wir für Fairness in den Bereichen, die im
internationalen Wettbewerb stehen. Wir wollen, dass dieser nicht auf
dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Für „Made in Germany“
ist das erfolgreiche Wettbewerbsmerkmal die Qualität – und nicht
Lohndumping.“
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