Verhandelt werden ein Abendessen, ein
Oktoberfestbesuch, eine Hotelübernachtung, Kosten für Kinderbetreuung
– Gesamtwert 750 Euro. Zur Klärung wurden Tausende Aktenseiten
beschriftet, es sind 22 Verhandlungstage angesetzt, das Verfahren
könnte sich bis April 2014 hinziehen. Am Ende – dies ist bereits klar
– wird ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Geldstrafe zu Buche
stehen. Naheliegende Frage: Schießen die Strafverfolger hier nicht
mit einer riesigen Kanone auf einen Menschen, dem ein Spatzendelikt
vorgeworfen wird? Aber der Angeklagte hat – in mehrfacher Hinsicht –
das Pech, deutscher Bundespräsident gewesen zu sein. Für ihn gibt es
kein Spatzendelikt. Er muss hinnehmen, dass in seinem Fall – in
Umkehrung der gängigen Version – gilt: Die Großen hängt man, die
Kleinen lässt man laufen. In gewisser Weise ist dieses Verfahren in
der Tat zur Farce geworden. Sowohl für die Staatsanwaltschaft als
auch für Christian Wulff geht es primär um die Ehre. Die Ankläger
wollen dokumentiert haben, dass ihr Verfolgungseifer berechtigt war,
Wulff kämpft um seinen Ruf. Alles in allem ist es eher bedauerlich,
dass sich die Beteiligten diesen Prozess nicht erspart haben – sich
und der Öffentlichkeit.
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