Wer glaubt, das Verfassungsgericht als Werkzeug
der Politik nutzen zu können, um die lästigen Extremisten von der NPD
wegzuverbieten, wird eines Besseren belehrt.
Die Richter haben ihren eigenen Kopf und werden wohl wieder hohe
Hürden aufstellen, um eine zwar undemokratische, aber doch
demokratisch gewählte Partei zu verbieten. Die Abschaltung von
V-Leuten ist ebenso wenig eine Verbotsgarantie wie ein Blick in die
Geschichte – die letzten Parteiverbote stammen aus den 1950er Jahren
und atmeten in ihren richterlichen Begründungen auch deren Geist.
Wer die NPD verbieten lassen will, muss ihr den geplanten Sturz
unserer Rechtsordnung und klare Verbindungen zu den NSU-Terroristen
nachweisen können. Und das wird schwierig.
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