Gabriel verwies auf Artikel 73 des Grundgesetzes. „Artikel 73 entzieht Fragen der Außenpolitik den Ländern und legt die alleinige Bundeszuständigkeit fest“, so Gabriel. Wenn dies nicht akzeptiert werde, dürfe es keine Verhandlungen geben und SPD und CDU müssten Minderheitsregierungen bilden. „Dann wollen wir mal sehen, ob das BSW sich traut, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen. Das macht sie maximal ein Mal, danach gibt es das BSW nicht mehr“, ist der frühere SPD-Vorsitzende überzeugt.
Hintergrund ist, dass das BSW in den möglichen Koalitionsverträgen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen eine sogenannte „Friedenspräambel“ voranstellen will, die sich für eine diplomatische Lösung des Ukraine-Kriegs ausspricht.
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