Sind sie wirklich sicher? Deutlich mehr Kontrollen für Betriebe!

Ziel

Durch die steigenden Kontrollen soll sichergestellt werden, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch eingehalten wird und Defizite frühzeitig identifiziert und angegangen werden.

Wer führt die Kontrollen durch?

Die Betriebsprüfungen werden durch die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger durchgeführt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Festlegung der Kontrollen bedeutet für Unternehmer*innen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, durch die Behörden geprüft zu werden. Und das ganz unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.
Dadurch rückt der Fokus vor allem auf einen umfänglichen und rechtskonformen Gesundheits- und Arbeitsschutz. Dabei geht es nicht nur um eine vollständige Dokumentation zur Vorlage bei einer Betriebsprüfung, sondern auch um die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen und in erster Linie den ganzheitlichen Schutz von Mitarbeitenden.
Betriebe sollten jetzt ihren Arbeitsschutz prüfen und auf den neuesten Stand bringen. Defizite in Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sind nicht nur ein großes Risiko für Angestellte, sondern können vor allem dieses Jahr schneller als zuvor zu Strafen führen.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz zusammengefasst:

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) gibt es bereits seit 2021.
Dieses Jahr wurde es aktualisiert.

Dazu gibt es das Arbeitsschutzkontrollgesetz:

– Es soll die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern.
– Den Fokus auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz verstärken.
– Durch Mindestkontrollen von jährlich 5 % aller Unternehmen in Deutschland sorgt es für die Verbesserung des Arbeitsschutzes im Allgemeinen und unterstreicht die Wichtigkeit.
– Es verpflichtet zum (digitalen) Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern.
– Gültig seit 2021
– Festgelegte Kontrollen von 5 % seit dem 01.01.2026