„Das Ansinnen ist menschlich verständlich, es wird hier jedoch zu sehr auf ein subjektives Empfinden abgestellt. Es mag sein, dass die sogenannten Lebensschützer das Interesse verfolgen, schwangeren Frauen ein schlechtes Gewissen zu machen und auf dem Weg in eine Abtreibungspraxis Schuldgefühle oder Scham auszulösen. Aber soll das wirklich verboten sein?“
Auch Abtreibungsgegner hätten das Recht, ihre Meinung kundzutun, erklärte Augsberg, der bis April Mitglied des Deutschen Ethikrats war. „Der Sinn der Meinungsfreiheit ist, dass sie sogar weithin unverständliche Ansichten schützt. Wenn wir die Grenzen so eng ziehen, dass alles unzulässig ist, was andere als Zumutung und subjektiv unangenehm empfinden, bleibt davon nicht mehr allzu viel übrig.“ Überdies sei die Neuregelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz falsch angesiedelt. „Das Polizei- sowie das Straßen- und Wegerecht sind Ländersache“, betonte Augsberg.
Bericht auf ksta.de: www.ksta.de/823151
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell