In Hamburg und Osnabrück ist es schon seit dem 1. Januar 2025 untersagt, Lachgas an Kinder und Jugendliche weiterzugeben – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Auch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüft nach Angaben eines Sprechers ein Verkaufsverbot an Minderjährige auf Landesebene. Grundsätzlich dürften aber auch einzelne Kommunen in NRW ein solches erlassen, sofern sie für sich eine „abstrakte Gefahr“ erkennen, sagte der Sprecher. Genau diese Gefahr sieht man offenbar in Köln. Verkauf und Konsum von Lachgas als Rauschmittel hätten zugenommen, berichtet Stadtsprecher Robert Baumanns der Zeitung. Neben den gesundheitlichen Gefahren wie Sauerstoffmangel, Nervenschäden oder Abhängigkeit würden auch die Hinterlassenschaften „zu einem größer werdenden Problem für die Sicherheit und Sauberkeit“, sagt er. Die Rede ist von leeren Gaskartuschen, die auf die Straße geworfen werden.
Ksta.de/950925
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