Steuervorteil mit „grünem Rezept“ / Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können

Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente
anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular
verordnen lassen und diese sammeln, rät die „Apotheken Umschau“. Mit
dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für
medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben
steuerlich geltend machen, wenn die „zumutbaren Belastungen“
überschritten werden.

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Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 1/2011 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
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