Straubinger: Benachteiligung bayerischer Jobcenter beenden

 Arbeitsverwaltung

Im Hinblick auf die Vorarbeiten des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales für die Eingliederungsmittel-Verordnung 2014 erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:

„Die Benachteiligung der bayerischen Jobcenter muss beendet
werden. Der bestehende Mechanismus bei der Verteilung der Mittel für
die berufliche Eingliederung muss mit der
Eingliederungsmittel-Verordnung 2014 geändert werden. Die bayerischen
Jobcenter erhalten heute zum Teil nur gut halb so hohe
Eingliederungsmittel je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten wie z.B.
das Jobcenter Berlin-Neukölln. Das heißt: Die bestehende
Mittelverteilung führt zu einer Benachteiligung von Jobcentern, die
besonders erfolgreich bei der Arbeitsvermittlung sind. Dies wird der
Situation von Jobcentern mit einem geringen Anteil an erwerbslosen
Leistungsberechtigten nicht gerecht, weil diese den Grundsockel der
Langzeitarbeitslosen bilden, der regelmäßig besonders schwer zu
vermitteln ist. Hier sind sogar erhöhte Anstrengungen nötig.

Auch die Verteilung der Verwaltungsmittel gehört auf den
Prüfstand. Der verwaltungsmäßige Grundaufwand für die Betreuung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist bei allen Jobcentern gleich,
er fällt bei kleinen bayerischen Jobcentern aber relativ stärker ins
Gewicht. Denn sinkt die Zahl der Hilfeempfänger immer weiter, werden
die zur Verfügung gestellten Mittel so gering, dass eine
funktionsfähige Verwaltung finanziell nicht mehr aufrecht erhalten
werden kann. Daneben ist in Bayern die Fluktuation am Arbeitsmarkt
und damit auch bei den betroffenen Hilfeempfängern besonders hoch.
Dies wirkt sich nicht auf den durchschnittlichen Bestand an
Hilfeempfängern und damit nicht auf die Mittelzuweisung aus, bedeutet
aber ein Mehr an Arbeitsanfall im Vergleich zu einem Jobcenter mit
dem gleichen durchschnittlichen Bestand an Hilfeempfängern, aber
niedrigerer Fluktuation. Auch an dieser Stelle besteht dringender
Änderungsbedarf.“

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