Morgen findet die 1. Lesung des Antrags zur
Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention statt. Dazu erklärt der
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
„Wir unterstützen aktiv die Erarbeitung eines Aktionsplans der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die
Umsetzung der Konvention ist eine große Chance, die gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe durch Menschen mit Behinderung zu fördern,
zu schützen und zu gewährleisten. Das Übereinkommen ist ein wichtiges
Dokument, das neue Entwicklungen in der Behindertenpolitik anstößt.
Die Zivilgesellschaft wurde und wird in die Erarbeitung des
Aktionsplans mit eingebunden. Auch die konkreten Maßnahmen des
Aktionsplans werden in einem Dialog unter Beteiligung insbesondere
der Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener
Sache erarbeitet. Weil Teilbereiche der UN-Konvention, wie zum
Beispiel Bildung, nicht in Bundeszuständigkeit liegen, soll der
Aktionsplan der Bundesregierung von eigenen Aktionsplänen der Länder
und Kommunen ergänzt werden. Die Umsetzung geht die ganze
Gesellschaft an. Jedes große Unternehmen oder jeder Verband, können
eigene Aktionspläne für ihren jeweiligen Bereich erstellen. Dass die
Integration von Menschen mit Behinderung sehr gut funktioniert, dafür
gibt es schon heute viele Beispiele an vielen Orten in Deutschland.
Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
auszuweiten und zu verbessern, ist unser Ziel.“
Hintergrund:
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung auch für Deutschland völkerrechtlich
verbindlich. Der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention
wird seit rund einem Jahr erarbeitet. Er soll im April auf der
Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen. Der Antrag unterstützt den
Aktionsplan der Bundesregierung.
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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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