Führte das Nachweisgesetz bislang eher ein Schattendasein, beinhalten die Neureglungen eine Erweiterung und Ergänzung der bereits bestehenden Nachweispflichten. Zudem werden weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt. Darüber hinaus werden die bislang geltenden Fristen zur Erbringung des Nachweises verkürzt. Es drohen bußgeldbewehrte Sanktionen für den Arbeitgeber, wenn die Fristen nicht eingehalten werden oder der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht bzw. nicht richtig erbracht wird. Keine Änderung ist für die Form des Nachweises vorgesehen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sind nach wie vor in Schriftform festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Das „Rechtsportal Arbeitsrecht“ aus dem Deubner Verlag, Köln, stellt Erläuterungen zum neuen Nachweisrecht sowie jetzt bereits einen Muster-Arbeitsvertrag, eine Muster-Niederschrift für bestehende Arbeitsverhältnisse sowie weitere Formulierungshilfen zur Verfügung. Die Online-Plattform liefert fundiertes Fachwissen für die arbeitsrechtliche Praxis. Dazu zählen neben umfassenden Erläuterungen zu sämtlichen individualrechtlichen Fragestellungen auch die Besprechungen relevanter Urteile, die Aufbereitung von Spezialthemen wie den coronabedingten Besonderheiten (z.B. Kurzarbeit oder Arbeitnehmerschutz), der betrieblichen Altersversorgung, sozial(versicherungs)rechtlichen oder kollektivarbeitsrechtlichen Themen und zudem rund 700 Muster und weitere Tools, so u.a. ein Abfindungs- und Kurzarbeitergeldrechner.
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