Gewiss, es gilt die Unschuldsvermutung, und
diese darf auch Formel-1-Chef Bernie Ecclestone für sich in Anspruch
nehmen. Ebenso gewiss ist aber, dass es für ihn mit der Anklage durch
die Staatsanwaltschaft München nun sehr eng wird. Schließlich wurde
sein Geschäftspartner von der BayernLB bereits unter anderem wegen
Bestechlichkeit zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Und wo es
einen Bestechlichen gibt, muss es auch einen Bestecher geben. Die
Vermutung liegt nahe, dass es sich dabei um Ecclestone handelt, der
dem Bankmanager einen zweistelligen Millionenbetrag zahlte.
Ecclestone braucht jetzt gute Anwälte.
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