Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paketboten-Gesetz

Der Bundestag hat nun den Weg frei gemacht für
den Schutz von Paketboten vor Ausbeutung. Per Gesetz werden
Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge nachzuzahlen, wenn
der Subunternehmer es nicht gemacht hat. Das ist ein scharfes
Schwert. Im Juristendeutsch heißt dieses Prinzip – gegen das die
Arbeitgeberverbände naturgemäß Sturm laufen – Nachunternehmerhaftung.
Der erste Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die
Arbeitsbedingungen stimmen und die Mitarbeiter versichert sind.

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