Die menschenrechtswidrige, weil nachträglich
angeordnete Sicherungsverwahrung war in einem Bundesgesetz geregelt.
Zahlen soll jetzt aber das Land Baden-Württemberg, das damals nichts
anderes getan hat, als geltendes Bundesrecht anzuwenden. Dafür gibt
es überzeugende rechtliche Gründe. Gerecht ist es nicht. Deshalb wäre
es angebracht, wenn die Bundesländer und die Bundesregierung sich
zusammenraufen könnten, die Kosten für diese Entschädigungen
zumindest zu teilen.
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