Nach dem folgenschweren Polizeieinsatz gegen
Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 hat das Stuttgarter
Amtsgericht die ersten Strafbefehle gegen Beamte verhängt, die am
Wasserwerfereinsatz beteiligt waren. Das berichtet die Stuttgarter
Zeitung in ihrer Dienstagausgabe. Ein Kommandant und der
Staffelführer erhielten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die
zur Bewährung ausgesetzt ist. Der andere Kommandant soll eine
Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen. Er hat Einspruch eingelegt,
womit klar ist, dass sein Fall am Amtsgericht öffentlich verhandelt
werden wird. Einer der Beamten, die eine Bewährungsstrafe erhielten,
erwägt ebenfalls einen Einspruch gegen den Strafbefehl.
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