Südwest Presse: Kommentar zum Unterhalt

Zu früh gefreut. Mehr Unterhalt für Geschiedene?
Endlich, wird so manche Frau sagen, die sich finanziell gegenüber der
neuen Partnerin ihres ehemaligen Mannes zurückgesetzt fühlt. Doch es
muss nicht so kommen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese
Hoffnung zu bestätigen scheint. Mag die klagende Frau in diesem
Verfahren auch die Gewinnerin sein, zwischen den Zeilen haben die
Verfassungsrichter in erster Linie ihren Kollegen vom
Bundesgerichtshof (BGH) die Leviten gelesen: Gebt euch mehr Mühe,
wählt nicht den bequemen Weg und haltet euch – das ist wohl die
größte Klatsche für den BGH – vor allem an das Gesetz. So darf sich
die Angst zahlender Männer, künftig wieder – wie dereinst vor der
Unterhaltsreform – langfristig und auf Kosten anderer Beziehungen zur
Kasse gebeten zu werden, in Grenzen halten. Denn die Frage
finanzieller Verpflichtungen gegenüber neuen Frauen und Kindern wird
weiter berücksichtigt werden – nur eben nicht, wie es der BGH getan
hat, bei der Frage des Bedarfs der Ex-Frau, sondern bei der
Berechnung der Leistungsfähigkeit des Mannes. Der Streit der Richter
zeigt letztlich, dass die Reform des Unterhaltsrechts, mit der die
Eigenverantwortung Geschiedener gestärkt werden sollte, den
hochgesteckten Erwartungen nicht gerecht geworden ist. Denn die
Probleme, die schon immer mit dem sehr am Einzelfall orientierten
Unterhaltsrecht verbunden waren, sind nicht beseitigt, sondern nur
verlagert worden. Und dass Frust und Enttäuschung über das
juristische Hebelwerk des Unterhaltsrechts ausgefochten werden,
können ohnehin nur die Betroffenen ändern.

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Südwest Presse
Lothar Tolks
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