Arbeitgeber hat weitgehende Rechte bei Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag – Arbeitsrecht Dresden

Eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag kann grundsätzlich durch den Arbeitgeber weit ausgelegt werden - Arbeitsrecht Dresden

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Krankheitsbedingte Kündigung imöffentlichen Dienst – Arbeitsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.

Kündigung wegen Krankheit unwirksam, wenn Arbeitnehmer umgesetzt werden kann - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

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