Erhebliche finanzielle Folgen kann der obligatorische Frühstücksstopp von Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeitsstelle haben. Entsprechende Beispielfälle vermeldete die Rechtsanwaltskanzlei Blankenburg, Frank und Weidenthaler auf ihrer Internetseite.
Die häufig in Arbeitsverträgen befindliche Klausel, dass"Überstunden mit Zahlung des monatlichen Bruttogehaltes abgegolten"seien, ist unzulässig. Entsprechend entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Aktenzeichen 5-AZR-517/09.
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