Tillmann: Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Kommunen und Bürger brauchen schnell
Rechtssicherheit

Am 16. Januar 2018 befasst sich das Bundesverfassungsgericht in
mündlicher Verhandlung mit der Einheitsbewertung für die Bemessung
der Grundsteuer. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

„Wir brauchen zügig Rechtssicherheit bei der Grundsteuer, um
Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen Planungssicherheit zu geben.
Ich erwarte deshalb von der mündlichen Verhandlung erste Erkenntnisse
für eine Neugestaltung der Steuer und der hierfür zur Verfügung
stehenden Übergangszeit. Denn egal welches Bewertungsmodell zum Zuge
kommt: Die Neubewertung von Millionen von Grundstücken wird mehrere
Jahre in Anspruch nehmen.

Eine Neujustierung der Grundsteuer muss das Aufkommen der Kommunen
sichern und Eigentümer und Mieter vor Abgabensteigerungen bewahren.
Eine weitere Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen
Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer muss verhindert
werden. Belastungssteigerungen um bis das 40-fache – wie erste
Verbände prognostizieren – sind nicht hinnehmbar und stehen dem Ziel
entgegen, bezahlbares Wohnen auch in Innenstädten zu ermöglichen.
Allerdings besteht im Moment die Gefahr, dass Länder und Kommunen das
zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren dazu nutzen wollen, die
Einnahmesituation der Kommunen deutlich zu erhöhen, dem Bund aber als
Gesetzgeber die Verantwortung dafür zuzuschieben.

Die Ertragshoheit der Grundsteuer steht allein den Kommunen zu,
die verfassungsrechtlich den Ländern unterstellt sind. Sinnvoll wäre
ein Vorschlag aus der Föderalismuskommission II, auch die
Gesetzgebungs-kompetenz für die Grundsteuer auf die Länder zu
übertragen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die die
Grundsteuerbescheide bekommen, ist dann die politische Verantwortung
deutlicher. Länder und Kommunen wären in der Pflicht, eine
ausgewogene Grundsteuer zu erheben.

Auf jeden Fall müssen sich die Kommunen schon jetzt eine
Selbstverpflichtung geben, ihre Hebesätze so herabzusetzen, dass es
zu keinen Mehrbelastungen der Betroffenen kommt. Denn tun sie das
nicht, kommt es zu unausweichlichen Steuererhöhungen für Eigentümer
und Mieter.

Zur Vermeidung von Mehrbelastungen wäre es auch denkbar, den
Kommunen die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Stadtgebietes
lokal unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Dies könnte gerade
möglichen Steigerungen in Innenstädten entgegenwirken.“

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