Ungarische Rechtsanwaltskammer erhielt Stellungnahme des Justizministeriums zum neuen Text des Rechtsanwaltseides – leider ohne jede Substanz

Wir hatten bereits früher darüber berichtet, dass die Regierung von Ministerpräsident Orbán den Wortlaut des von frisch geweihten Rechtsanwälten zu leistenden Eides substanziell geändert hat. Gestrichen wurde die Verpflichtung zur lebenslangen Verschwiegenheit, stattdessen wurde aufgenommen die Pflicht der ungarischen Rechtsanwälte, bei den Mandanten zur Einhaltung der Gesetze Sorge zu tragen und dass die Rechtsanwälte zum „Wohle der Nation“ handeln müssten. Auch wurde vom „Amt“ des Rechtsanwalts gespochen.

Der Präsident der ungarischen Rechtsanwaltskammer, Dr. János Bánáti, wandte sich daraufhin – ein wenig spät – an das zuständige Ministerium und bat um Stellungnahme zu den inkriminierten Passagen.

Erst nach langer Wartezeit bequemte sich das Ministerium zu einer Antwort, in der leider nur hohle Phrasen produziert wurden: Die Schweigepflicht ergebe sich schon aus den Gesetzen, das Wort „Amt“ solle betonen, dass der Beruf des Rechtsanwalts auf dem „Allgemeinvertrauen“ berufe – was immer das sein möge -, das Wohl der Nation sei gewahrt, wenn der Rechtsanwalt die Gesetze und das neue Grundgesetz einhalte und dazu sollten auch die Mandanten angehalten werden.

Diese Erklärungen können in keiner Weise befriedigen, geben sie doch nur in Worthülsen wieder, was auch in dem Eid steht. Hier zeigt sich wieder, dass die Regierung Orbán frei von Sachverstand und unbelehrbar ist. Offenbar sind in den Ministerien der Regierung ausschließlich Befehlsempfänger am Werk, die selbst den größen Unsinn bereitwillig umsetzen. Eine Bereitschaft, Fehler einzusehen und zu korrigeren fehlt. Dies läßt für die weitere Zukunft Schlimmes befürchten.