Die 337. Kultusministerkonferenz hat sich u.a. mit
Maßnahmen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen
Übergriffen durch Lehrer befasst. In diesem Zusammenhang hat die
Bayerische Staatsministerin Dr. Beate Merk einen Vorschlag zur
Ergänzung des Strafgesetzbuchs unterbreitet. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:
„Aus voller Überzeugung unterstützen wir die Forderung nach einer
gesetzlichen Klarstellung, die sicherstellt, dass Lehrer zumindest
mit Schülern ihrer Schule nicht mehr straflos sexuelle Kontakte
unterhalten können.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Dezember 2011 einen
32-jährigen Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer
14-jährigen Schülerin hatte. Eine Verurteilung scheiterte allein
daran, dass der Lehrer diese Schülerin nur aushilfsweise persönlich
unterrichtet hatte. Hier besteht eine Lücke im Gesetz, die dringend
geschlossen werden muss. Schülerinnen und Schüler müssen in der
Schule vor sexuellen Übergriffen geschützt sein – und zwar gegenüber
jedem Lehrer ihrer Schule, unabhängig vom Stundenplan.
Bislang stellt der einschlägige Straftatbestand des sexuellen
Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) entscheidend darauf ab,
ob der Schüler dem Lehrer „zur Erziehung … anvertraut ist“. Daran
können z.B. Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und
Schüler nur als Vertretungslehrer oder in Arbeitsgemeinschaften am
Nachmittag betreut.
Wir sind der Bayerischen Staatsministerin Beate Merk deshalb sehr
dankbar für ihre Initiative zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs. Damit
liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, mit dem zügig die
nötigen gesetzlichen Konsequenzen gezogen werden können. Ebenso
begrüßen wir, dass auch die für die Schulen verantwortlichen
Kultusminister im Bereich des Schul- und Dienstrechts tätig werden
wollen.“
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