Nicht alle Eltern von Einjährigen, die ihre Kinder
zu Hause betreuen, werden im nächsten Jahr Betreuungsgeld bekommen.
Nach Informationen der WAZ-Gruppe (Freitagsausgabe) sollen Kinder,
die bei Inkrafttreten der neuen Leistung bereits ein Jahr alt sind,
leer ausgehen. Unabhängig davon, ob das Betreuungsgeld ab 1. Januar
2013 oder erst ab 1. April gezahlt wird, dürften viele Eltern
enttäuscht sein, die bereits mit bis zu 3000 Euro aus der neuen
Familienleistung rechnen.
Betroffen ist nach bisherigem Stand der gesamte Kinderjahrgang
2011. Grund dafür ist eine Stichtagsregelung, nach der die Leistung
nur an Kinder geht, die nach dem 1. Januar 2012 geboren wurden. Ein
Kind, das etwa im Dezember 2011 auf die Welt gekommen ist, wäre zum
Start der neuen Familienleistung zwar gerade erst ein Jahr alt
geworden, bekäme aber kein Geld. Laut Koalitionsplan sollen
Einjährige im Jahr 2013 monatlich 100 Euro bekommen, ab 2014 soll das
Betreuungsgeld an Ein- und Zweijährige in Höhe von 150 Euro fließen.
Sollte das Inkrafttreten der umstrittenen „Herdprämie“ wegen des
monatelangen Tauziehens in der Koalition auf den 1. April 2013
verschoben werden, würde sich, so heißt es in Regierungskreisen,
voraussichtlich auch der Stichtag entsprechend verschieben. Im
Ergebnis würde dann jedoch weiterhin eine große Gruppe – in diesem
Fall Kinder, die vor dem 1. April 2012 geboren wurden – von der
Leistung ausgeschlossen.
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