Es wäre ein Leichtes, dieses bundesweite Verbot der
Satudarah-Rocker zu belächeln, seine Wirksamkeit in Frage zu stellen.
Man müsste nur an die vielen Verbote von einzelnen lokalen
Rockerclubs erinnern. An jenes von 2001 für die Hells Angels in
Düsseldorf, an das der Aachener Bandidos oder der Kölner Hells Angels
von 2012. Die sind zwar geächtet, aber dennoch existent. Und so auch
die Probleme mit ihnen, mit ihrer organisierten Kriminalität, mit
ihrer Brutalität. Ob verboten oder nicht.
Doch der Druck auf die Rocker nimmt zu. Nicht nur dadurch, dass
Satudarah nun für illegal, für rechtswidrig erklärt wurde. Eben erst
hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Rockern
grundsätzlich der Waffenbesitz verboten werden darf. Und in Duisburg
folgt ein Rockerprozess dem nächsten. Das sind die Waffen, die ein
Rechtsstaat nutzen muss.
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