Die Fixierung wie auch das bewusste Ruhigstellen
durch Medikamente sind ein gravierender Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen. Die fixierte Person
verliert ihre Freiheit – die per Grundgesetz jedem zusteht.
Ministerin Steffens setzt auf das fixierungsfreie Heim – Praktiker
aber sehen Probleme. Um das Fixieren zu verhindern, müssen Heime und
Kliniken umgebaut, personell aufgestockt und die Mitarbeiter
qualifiziert werden. Die vom Sozialgericht Freiburg 2011 angeordnete
nächtliche Sitzwache am Bett einer schwerst Pflegebedürftigen als
Alternative zur Fixierung ist unfinanzierbar, die Aufnahme von
absenkbaren Pflegebetten in den Katalog der Pflegekassen hingegen
scheint vertretbar. Bei Selbst- und Fremdgefährdungen wird auch
künftig eine Fixierung nicht zu vermeiden sein. Das fixierungsfreie
Heim wird eine Illusion bleiben.
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