Der Streit um fehlende Regierungsunterlagen zur
Kölner Silvesternacht wird wohl zum Fall für das
NRW-Verfassungsgericht. Die CDU pocht darauf, dass die Staatskanzlei
sämtliche vom Untersuchungsausschuss des Landtags angeforderten
Dokumente offenlegt. Telefonverbindungsdaten und eine E-Mail der
Ministerpräsidentin sowie vereinzelte Sitzungsprotokolle werden
jedoch bislang unter Verschluss gehalten. Wo enden die weitgehenden
parlamentarischen Kontrollrechte?
Es geht offenbar mehr ums Prinzip als um den vermutlich kaum
entscheidenden Inhalt der Dokumente selbst. Die höchsten Richter
müssen jetzt abzirkeln, wie weit der gesetzlich garantierte
Geheimhaltungsbereich jeder Regierung gezogen werden darf.
Politisch hat die Opposition bei dieser Verfassungsklage wenig zu
verlieren. Bekommt sie Recht, werden neue, womöglich unangenehme
Details aus dem Innenleben der Regierungszentralen in den Tagen nach
der Silvesternacht öffentlich. Verliert sie, lässt sich trefflich der
Verdacht befeuern, statt der versprochenen „vollen Transparenz“ solle
etwas unter der Decke gehalten werden.
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