Der nordrhein-westfälische Städtetag warnt die
Landesregierung vor der Absicht, den Kommunen Kontroll- und
Aufsichtspflichten im Kampf gegen die Geldwäsche zu übertragen.
„Solche Aufgaben gehören nicht in die Hand der kommunalen
Gewerbeämter“, sagte Geschäftsführer Stephan Articus den Zeitungen
der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Kommunale Ämter seien da
überfordert. „Dazu fehlt uns das für diesen Bereich qualifizierte
Personal, über das Polizei und Strafverfolgungsbehörden verfügen.“
Nur diese Instanzen könnten Geldwäsche und Terrorfinanzierung wirksam
bekämpfen. Es reiche nicht, wenn, wie es in einem Verordnungsentwurf
heiße, von insgesamt 46.000 als gefährdet eingestuften Betrieben
jährlich nur 200 überprüft werden könnten, so Articus.
Der Staat muss nach dem neuen Geldwäschegesetz überprüfen, ob
Geschäftsleute, die zum Beispiel mit großen Bargeldmengen in Kontakt
kommen wie Juweliere, Kfz-Händler, Immobilienmakler oder die
Betreiber von Spielhallen, die neuen Regeln einhalten. Diese haben
nach dem Gesetz besondere Verpflichtungen, um den legalen Hintergrund
einer Bargeldzahlung sicherzustellen.
Die Länder verhandeln derzeit mit den Kommunen darüber, ob diese
die Prüfaufgabe übernehmen. So ist in kleineren Orten in
Norddeutschland vorgesehen, dass sogar Standesbeamte für die
Kontrollen eingesetzt werden. Auch das nordrhein-westfälische
Wirtschaftsministerium bestätigte Gespräche. Man wolle eine Lösung
mit den Kommunen erreichen. Allerdings sei sie „noch nicht in Sicht“.
Städtetag-Geschäftsführer Articus wies darauf hin, dass in
Deutschland jedes Jahr zwischen 40 und 50 Milliarden Euro Schwarzgeld
gewaschen werden, „auch terroristische Aktivitäten werden auf diese
Weise finanziert“. „Wenn die Landesregierung die Geldwäscheprävention
ernsthaft betreiben will, dann muss sie sie auch bei dafür
kompetenten Behörden ansiedeln“, sagte er.
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