Beim Bau einer zentralen Unterbringung der
landesweit 107 Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung will sich
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) notfalls über
Denkmalschutz-Auflagen hinwegsetzen. Die Planung einer neuen
therapeutischen Einrichtung neben der Justizvollzugsanstalt Werl sei
alternativlos und müsse gegebenenfalls per Bauminister-Entscheidung
wegen „übergeordneter Interessen“ durchgesetzt werden, sagte ein
Sprecher des Justizministeriums der WAZ-Mediengruppe (Montagausgabe).
Der Baustart müsse im ersten Halbjahr 2013 erfolgen. Für den Neubau
sollen fünf historische Diensthäuser der JVA Werl abgerissen werden,
die unter Denkmalschutz des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe
(LWL) stehen. Die LWL-Denkmalpflege hat bereits Einspruch eingelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung der
Sicherungsverwahrung im kommenden Jahr vorgeschrieben. Die zurzeit
auf sechs NRW-Einrichtungen verteilten 107 Sicherungsverwahrten
müssen bis dahin in einer Anstalt untergebracht werden, die sich klar
von einem normalen Gefängnis unterscheidet. Insgesamt gibt es zurzeit
in Deutschland 445 Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haft in
Sicherungsverwahrung genommen wurden.
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