WAZ: Patientenbeauftragter Zöller: Betroffene sollen für PID bezahlen

Nach der begrenzten Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) hält der Patientenbeauftragte der
Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), ein modifiziertes
Embryonenschutzgesetz für unausweichlich. „Wir kommen um eine
Änderung des Embryonenschutzgesetzes nicht herum“, sagte Zöller im
Interview mit den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe
(Montagsausgabe). Nach dem Gesetz ist nur die Erzeugung von maximal
drei Embryonen pro Zyklus erlaubt. „Die PID-Befürworter müssen sich
hier entscheiden. Würde man bei der Präimplantationsdiagnostik die
Dreierregel anwenden, könnte man die PID vergessen“, sagte Zöller.
„Die Erfolgsaussichten wären minimal.“ Zöller forderte zudem eine
breitere Besetzung der zu schaffenden Ethikkommission, die über die
PID im Einzelfall entscheiden soll: „Neben Ärzten, Philosophen und
Pflegepersonal müssen Leute zum Beispiel von der Lebenshilfe oder dem
Behindertenrat dazugehören. Sie vertreten Menschen mit Behinderungen,
die nach dem PID-Gesetz eigentlich gar nicht mehr auf der Welt
wären“, sagte Zöller, der massive Kritik an der PID-Zulassung übte.
„Die größte Gefahr besteht darin, dass die PID künftig zum Standard
bei der künstlichen Befruchtung gehört.“ Aus Zöllers Sicht wird die
Verordnung, die das Gesundheitsministerium nun zur Regelung der PID
erarbeiten muss, zum zahnlosen Tiger: „Ja, das ist leider so. Um
klare Vorgaben machen zu können, hätten wir gesetzlich regeln müssen,
was lebenswert ist und was nicht.“ Zöller sprach sich gegen eine
PID-Finanzierung durch Bund und Länder aus, wie es das Gesetz erwägt:
„Warum soll die Allgemeinheit dafür bezahlen, dass jemand seinen
Wunsch nach einem vermeintlich gesunden Kind erfüllt bekommt? Nein,
die Betroffenen werden zumindest einen Teil bezahlen müssen.“

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