Wer schon mal abends zum Bier in die Kneipe an der
Ecke geht, ahnte es bereits: Um den Schutz vor Passivrauchen ist es
nicht wirklich gut bestellt. Wenn – wie Studien belegen – in jeder
dritten Gaststätte immer noch gequalmt wird und ganze 15 Prozent der
„Schankwirtschaften“ rauchfrei sind, lässt das nur einen Schluss zu:
Das Nichtraucherschutzgesetz verdient seinen Namen nicht. Es ist ein
Raucherschutzgesetz. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, das vor
knapp drei Jahren die Vorschriften für Eckkneipen entschärfte, ist
das Durcheinander komplett. Keiner blickt mehr durch bei all den
Emissionen von blauem Dunst am Tresen. Raucherräume, Raucherkneipen,
Raucherclubs mit Ausweis oder ohne: Es gibt nichts, was es nicht
gibt, von Ausnahmen für Festzelte abgesehen. Ordnungsbehörden, die
eine anarchische Zone kontrollieren sollen, haben längst resigniert.
Das noch von CDU und FDP beschlossene Gesetz war das typische Produkt
einer Regierung, die es sich mit keiner Seite verscherzen wollte.
Doch auch die SPD scheut das Risiko, strich die Forderung nach einem
allgemeinen Rauchverbot wieder aus ihrem Programm. Selbst die grüne
Ministerin ist vorsichtig geworden. Am Ende aber braucht NRW ein
wirkungsvolles Gesetz, wo es jetzt nur Gesetzeslücken gibt.
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