Für die Parteien hat das Votum für oder gegen das
Wahlrecht mit 16 vor allem taktische Gründe. Bürgerliche Parteien wie
CDU und FDP haben bei Jugendlichen einen schweren Stand, grün ist
jung. Da lässt sich leicht ausrechnen, wer von der Senkung des
Mindestalters profitiert – und wer nicht. Abseits von Populismus und
Wahlarithmetik bleiben Zweifel, dass ein niedriges Wahlalter ein
Mittel gegen Politikverdrossenheit sein kann. Viele 16-Jährige sind
in ihrem Lebensalltag wenig interessiert an Politik – daran wird auch
die Wahlmöglichkeit nichts ändern. Derzeit genießen Jugendliche mit
14 Jahren Religionsmündigkeit, mit 16 das kommunale Wahlrecht und mit
18 Jahren das Wahlrecht für Landtag, Bundestag und Europaparlament.
Jugendliche werden schrittweise an Verantwortung herangeführt. Weil
die Kommune über keine Gesetzgebungskompetenz verfügt, ist die
Kommunalwahl nicht vergleichbar mit der Landtagswahl. Gesetze haben
enorme Folgen für das Land – da verbieten sich einfache politische
Gleichungen. Bürgerrechte und Bürgerpflichten gehören untrennbar
zusammen. Der Führerschein ab 18, aber die Landtagswahl mit 16 – das
passt ordnungspolitisch nicht. Die Politik muss ehrlich bleiben –
erwachsen sind junge Leute laut Gesetz eben erst mit 18 Jahren.
Deshalb spricht viel dafür, das Wahlalter bei 18 zu belassen.
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