WAZ: Voßkuhle: Politik hat Urteil zu Sicherungsverwahrung „nicht ernst genug genommen“

Bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung kann es
nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas
Voßkuhle, „keinen kurzen Prozess“ geben. Dafür sei das Thema zu
kompliziert. Den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe
(Samstagausgaben) sagte Voßkuhle, gleichwohl könne er „sehr gut“ die
Verunsicherung in der Bevölkerung nachvollziehen. Das
Verfassungsgericht habe bereits 2004 angemahnt, die
Sicherungsverwahrung und den Strafvollzug in der Praxis klar zu
trennen. Die Politik habe einige Passagen des Urteils „nicht ernst
genug genommen“, kritisierte Voßkuhle.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die
Sicherungsverwahrung just mit der Begründung verworfen, dass sie
einer Haftstrafe ähnlich sei und wie eine nachträgliche, zusätzliche
Strafe wirke. Das aber verstößt gegen das so genannte
Rückwirkungsverbot.

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