Kinderrechte ins Grundgesetz kann nicht bedeuten,
dass Ungeborene Menschen zweiter Klasse werden
Bei der gestrigen Vorstellung der Vorhaben des
Bundesfamilienministeriums im Bundestagsausschuss wurde für 2019 auch
die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz besprochen. Hierzu
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg:
„Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass
Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Damit
stärken wir die Rechtsposition des Kindes.
Die Union geht selbstverständlich davon aus, dass die Grundrechte
allen Kindern – geborenen wie ungeborenen – zustehen. Frau
Bundesministerin Dr. Giffey war in der vergangenen Sitzung des
Familienausschusses dagegen der Auffassung, dass die geplanten
grundgesetzlich verankerten Kinderrechte nur für geborene Kinder
gelten sollen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt jedoch fest, dass das
Ungeborene ein Mensch mit allen Grundrechten ist. Es hat in seinen
Entscheidungen das Ungeborene als Kind bezeichnet.
Wir sehen es daher äußerst kritisch, wenn die geplante Einführung
der Kinderrechte in das Grundgesetz dazu führen würde, dass es zwei
Klassen von Grundrechtsträgern und damit zwei Klassen von Menschen
gibt. Kinderrechte müssen für alle Kinder gleich gelten. Wir bitten
die Bundesregierung, diese Frage in der zuständigen Arbeitsgruppe zu
diskutieren und unsere Position zu berücksichtigen.“
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