Weinberg: Wirksamer Schutz vor Kindesmissbrauch braucht Fachwissen und Qualitätssicherung

Richter und Jugendamt fortbilden und mit
spezialisierter Fachberatung vernetzen

Am heutigen Montag veröffentlichte die Unabhängige Kommission zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Empfehlungen für
kindgerechte Strafverfahren bei Missbrauch. Dazu erklärt der kinder-
und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:

„Eine Lehre aus dem Fall des missbrauchten Kindes in Staufen ist,
dass Richterinnen und Richter bei ihren Entscheidungen Expertenwissen
heranziehen sollten. Die Einschätzung von Täterstrategien, kindlichem
Opferverhalten, Glaubhaftigkeitsprüfungen und die Befragung von
Kindern erfordern hohe Fachkompetenz. Auf Initiative von CDU und CSU
wurde daher in den Koalitionsvertrag folgende Passage aufgenommen:
–In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf
(sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine
Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz und – soweit relevant –
für Rechtsmedizin eingeholt werden.–

Hierfür müssen die spezialisierten Fachberatungsstellen gegen
sexuellen Kindesmissbrauch flächendeckend ausgebaut werden. Um dies
voranzutreiben, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im vergangenen
Haushalt die Mittel für ein Modellprojekt freigemacht, das mobile
spezialisierte Fachberatung im ländlichen Bereich fördert. Und wir
werden im kommenden Haushalt zum Ausbau der Fachkompetenz weitere
Modellprojekte vorschlagen.

Eine unserer zentralen Forderungen ist die Pflicht zur Fortbildung
von Familienrichterinnen und -richtern sowie die Einführung von
Eignungsvoraussetzungen, so wie es bereits für Insolvenzrichter der
Fall ist.“

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