Weser-Kurier: Kommentar zum Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern

Schon lange sind kirchliche Arbeitgeber im
wirtschaftlichen Wettbewerb der Welt angekommen – auch dort gibt es
Fälle von Lohndumping. In dem teils harten Geschäft kommt man mit
Konsens am grünen Tisch nicht weit. Eine „Verhandlung auf Augenhöhe“,
wie sie von Kirchen behauptet wird, verblasst in einem solchen Fall
zur reinen Theorie. Das Urteil könnte auf diese Weise zumindest den
„schwarzen Schafen“ unter den kirchlichen Arbeitgebern zusetzen und
für mehr Druck sorgen, wenn sich die Gewerkschaften einmischen. Mit
dem Urteil können sich zwar sowohl Gewerkschaften als auch Kirchen
als Sieger feiern, auf Dauer könnte es aber ein Punktsieg für die
Gewerkschaften sein. Zumindest ist es ein Anfang, den Sonderweg der
Kirchen einmal gründlich in Frage zu stellen.

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