Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Pressefreiheit versus Eigentumsschutz

Der Volksmund sagt: »Der Hehler ist schlimmer
als der Stehler.« Der Bundesgerichtshof sieht das differenzierter.
Mit ihrer Entscheidung erlauben die obersten Richter, dass bei einem
Einbruch widerrechtlich gemachte Filmaufnahmen öffentlich verwendet
werden dürfen. Auf diese Art räumt der BGH dem
Informationsbedürfnis der Verbraucher einen höheren Stellenwert ein
als dem Schutz von Eigentum und der Privatsphäre – selbst wenn der
Betrieb die rechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Dafür spricht,
dass neue Gesetze oft erst durch Medienberichte auf den Weg
gebracht werden. Das Urteil stärkt die vierte Macht: Es erhöht aber
auch ihre Verantwortung gegenüber den Bauern und den Nutztieren,
die durch verschmutzte Kleidung mit Keimen belastet werden können.
Der BGH urteilte nicht über den Einbruch selbst, sondern den
Gebrauch des dabei entstandenen Filmmaterials – vergleichbar der
Behandlung zweifelhaft erworbener Steuer-CDs. Aufgabe des
Journalisten bleibt es, zu prüfen, ob er die Information nicht
auch auf legalem Weg erhalten kann. Transparenz kommt ihm
entgegen – etwa durch Webcams, wie hier und da in Ställen
installiert.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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